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   FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 128/03   

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FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 128/03 (https://dejure.org/2003,16060)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.11.2003 - 2 K 128/03 (https://dejure.org/2003,16060)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. November 2003 - 2 K 128/03 (https://dejure.org/2003,16060)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 175 Abs. 1 Nr. 1
    Zur Änderung eines Folgebescheides bei ursprünglich fehlerhafter Auswertung des Grundlagenbescheides

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Änderung eines Folgebescheides bei ursprünglich fehlerhafter Auswertung des Grundlagenbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Verpflichtung zur Anpassung eines Folgebescheides an den Grundlagenbescheid; Ausschluss der Pflicht zur Anpassung eines Folgebescheides an den Grundlagenbescheid durch ein Übersehen des Grundlagenbescheides durch das Finanzamt; Folgen der fehlerhaften Aufnahme ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1740
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 14.09.1978 - IV R 89/74

    Betriebsprüfung - Ablaufhemmung der Verjährung - Steueranspruch -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 128/03
    Hinsichtlich der Grundsätze der Verwirkung eines Steueranspruchs verweisen sie auf das BFH-Urteil vom 14. September 1978 (BStBl II 1979, 121 ).

    Der Tatbestand der Verwirkung setzt neben dem bloßen Zeitmoment sowohl ein bestimmtes Verhalten des Anspruchsberechtigten voraus, demzufolge der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung darauf vertrauen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden - Vertrauenstatbestand - als auch, dass der Anspruchsverpflichtete tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich hierauf eingerichtet hat - Vertrauensfolge - (vgl. BFH-Urteile vom 14.September 1978 BStBl II 1979, 121 ; vom 07. Juni 1984 BStBl II 1984, 780 ; vom 24. Juni 1988 BFH/NV 1989, 351).

  • BFH, 13.12.2000 - X R 42/96

    Wiederholung eines Grundlagenbescheids

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 128/03
    Nach BFH-Urteil vom 13. Dezember 2000 (BStBl II 2001, 471 ) löse ein ausschließlich den Inhalt wiederholender Grundlagenbescheid weder eine Anpassungspflicht noch eine Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist aus.

    Nur dann, wenn ein Grundlagenbescheid, bezogen auf seinen verbindlichen Inhalt, für einen Folgebescheid als Wiederholung zu werten ist, bietet er für dessen Korrektur keine Rechtsgrundlage (BFH-Urteil vom 13.Dezember 2000 BStBl II 2001, 471 ).

  • BFH, 17.02.1993 - II R 15/91

    Wertermittlung bei nichtnotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften - Verbrauch

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 128/03
    Deshalb hat der BFH in zahlreichen Entscheidungen angenommen, dass die Verpflichtung zur Anpassung des Folgebescheides nicht dadurch beseitigt wird, dass das für den Erlass des Folgebescheides zuständige FA einen Grundlagenbescheid übersehen oder dessen Inhalt nicht oder nicht in der richtigen Weise in den Folgebescheid übernommen hat (vgl. BFH-Entscheidungen vom 15. Mai 2003 BFH/NV 2003, 1286; vom 15. Februar 2001 BFH/NV 2001, 1007 ; vom 17. Februar 1993 BFH/NV 1994, 1; vom 14. Juni 1991, BStBl II 1992, 52, 53 m.w.N.).

    Vielmehr ist nach § 171 Abs. 10 AO der Ablauf der Festsetzungsfrist für die Folgesteuer im Ausmaß der Bindungswirkung des Grundlagenbescheides gehemmt, soweit und solange in offener Feststellungsfrist ein Feststellungsbescheid, der für die Festsetzung einer Steuer bindend ist, noch zulässig ergehen kann (vgl. BFH-Urteile vom 17. Februar 1993 a.a.O. und vom 12. August 1987, BStBl II 1988, 318, 319).

  • BFH, 18.03.1998 - II R 7/96

    Feststellungen nach Ablauf der Feststellungsfrist

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 128/03
    Der Hinweis hat dabei nicht bloße Begründungsfunktion, sondern Regelungscharakter, weil mit ihm der zeitliche Geltungsbereich der getroffenen Feststellungen abweichend von § 182 Abs. 1 AO bestimmt und damit rechtsgestaltend auf das Steuerrechtsverhältnis eingewirkt wird (BFH-Urteil vom 18. März 1998, BStBl. II 1998, 555; Klein/Brockmeyer, Kommentar zur AO , § 181 RNr. 15; Tipke/Kruse, Kommentar zur AO , § 181 Tz. 22).
  • BFH, 07.06.1984 - IV R 180/81

    Zu den Voraussetzungen der Verwirkung des Anspruchs des Finanzamtes auf Erlaß

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 128/03
    Der Tatbestand der Verwirkung setzt neben dem bloßen Zeitmoment sowohl ein bestimmtes Verhalten des Anspruchsberechtigten voraus, demzufolge der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung darauf vertrauen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden - Vertrauenstatbestand - als auch, dass der Anspruchsverpflichtete tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich hierauf eingerichtet hat - Vertrauensfolge - (vgl. BFH-Urteile vom 14.September 1978 BStBl II 1979, 121 ; vom 07. Juni 1984 BStBl II 1984, 780 ; vom 24. Juni 1988 BFH/NV 1989, 351).
  • BFH, 24.06.1988 - III R 177/85

    Berücksichtigung der Verluste aus Beteiligungen an mehreren

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 128/03
    Der Tatbestand der Verwirkung setzt neben dem bloßen Zeitmoment sowohl ein bestimmtes Verhalten des Anspruchsberechtigten voraus, demzufolge der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung darauf vertrauen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden - Vertrauenstatbestand - als auch, dass der Anspruchsverpflichtete tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich hierauf eingerichtet hat - Vertrauensfolge - (vgl. BFH-Urteile vom 14.September 1978 BStBl II 1979, 121 ; vom 07. Juni 1984 BStBl II 1984, 780 ; vom 24. Juni 1988 BFH/NV 1989, 351).
  • BFH, 13.12.1985 - III R 204/81

    Feststellung des Versorgungsamtes über Körperbehinderung ist auch dann

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 128/03
    Solange die im Grundlagenbescheid gesondert festgestellten Besteuerungsgrundlagen vom FA im Folgebescheid nicht berücksichtigt sind, ist die dem Grundlagenbescheid zugedachte Aufgabe nicht erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1985, BStBl II 1986, 245 ).
  • BFH, 14.04.1988 - IV R 219/85

    Werden die in einem Grundlagenbescheid festgestellten Besteuerungsgrundlagen in

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 128/03
    Die Bindungswirkung beinhaltet deshalb auch, dass das für den Erlass eines Folgebescheides zuständige FA verpflichtet ist, die Folgerungen aus dem Grundlagenbescheid zu ziehen (vgl. Urteil des BFH vom 14. April 1988, BStBl II 1988, 711, 712 m.w.N.).
  • BFH, 25.10.1972 - GrS 1/72

    Steuerbescheid - Gegenstand des Revisionsverfahrens - Berichtigungsbescheid -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 128/03
    Dies gilt auch, soweit Grundlage für die Anpassung des Folgebescheides der geänderte Grundlagenbescheid ist, denn dieser hat den ursprünglichen Bescheid in sich aufgenommen und insoweit dessen Suspendierung bewirkt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Oktober 1972, BStBl II 1973, 231, 233).
  • BFH, 04.09.1996 - XI R 50/96

    Feststellung der Art der Steuerermäßigung im Grundlagenbescheid ist für die

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 128/03
    Diese Grundsätze habe der BFH in seinen Urteilen vom 14. April 1988 (Bundessteuerblatt-BStBl- II 1988, 711) und vom 04. September 1996 (BStBl II 1997, 261 ) bestätigt.
  • BFH, 14.06.1991 - III R 64/89

    1. Übersehen eines vorliegenden Grundlagenbescheides führt nicht zur offenbaren

  • BFH, 12.08.1987 - II R 202/84

    Feststellungsbescheid - Frist - Steuerfestsetzung - Bindungswirkung -

  • BFH, 15.02.2001 - IV R 9/00

    Einkommensteueränderungsbescheid - Freiberufliche Tätigkeit - Gewerbebetrieb -

  • BFH, 15.05.2003 - XI B 171/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Auslegung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO

  • FG Schleswig-Holstein, 21.02.2001 - II 345/99

    Mehrfache fehlerhafte Auswertung eines Grundlagenbescheides; Materielle

  • BFH, 29.06.2005 - X R 31/04

    Grundlagenbescheid; Bindungswirkung

    Die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1740 veröffentlichtem Urteil ab.
  • FG Schleswig-Holstein, 12.04.2017 - 4 K 99/16

    Umsetzung eines zweiten Grundlagenbescheids in vollem Umfang - § 171 Abs. 10 AO

    Von einer solchen inhaltlichen Veränderung ist jedoch in vollem Umfang auszugehen, wenn - wie im Streitfall - ein Grundlagenbescheid dahingehend geändert wird, dass anstelle der zuvor festgestellten Einkünfte nunmehr ein anderer - sei es höherer, sei es niedriger - Betrag festgestellt wird (vgl. etwa Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 26. November 2003, 2 K 128/03, EFG 2004, 1740 für den Fall, in welchem ein im Grundlagenbescheid festgestellter Gewinn versehentlich zunächst nur anteilig ausgewertet wird, der Gewinn in einem späteren Bescheid verringert wird und das Finanzamt den zweiten Bescheid vollständig umsetzt, obwohl der im zweiten Grundlagenbescheid festgestellte Gewinn immer noch deutlich höher ist, als der Betrag, welchen das Finanzamt bei der fehlerhaften Umsetzung des ersten Bescheides in Ansatz brachte; das Urteil wurde bestätigt durch BFH-Urteil vom 29. Juni 2005, X R 31/04, BFH/NV 2005, 1749; vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Januar 2016, X R 53/14, BFH-NV 2016, 889, wonach eine vollständige Änderung geboten ist, wenn in einem ersten Grundlagenbescheid allein negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (V&V) festgestellt werden, das Folgefinanzamt jedoch versehentlich negative Einkünfte aus V&V und aus § 15 EStG ansetzt, in einem zweiten Grundlagenbescheid lediglich die bereits im Folgebescheid erfassten negativen Einkünfte aus § 15 EStG festgestellt werden und das Finanzamt anlässlich des zweiten Bescheids im Folgebescheid die negative Einkünfte aus V&V eliminieren will; vgl. auch BFH-Urteile vom 13. Dezember 2000, X R 42/96, BStBl. II 2001, 471, vom 11. April 1995, III B 74/92, BFH/NV 1995, 943 und vom 21. Januar 2014, IX R 38/13, BStBl. II 2016, 518, wonach eine vollständige Anpassungspflicht an den zweiten Grundlagenbescheid sogar dann besteht, wenn ein erster Grundlagenbescheid versehentlich nicht ausgewertet wird, der zweite Grundlagenbescheid ohne inhaltliche Veränderungen gegenüber dem ersten Bescheid ergeht und lediglich der Nachprüfungsvorbehalt aufgehoben wird).

    Dies ist jedoch nicht der Fall (BFH-Urteil vom 29. Juni 2005, X R 31/04, BFH/NV 2005, 1749; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 26. November 2003, 2 K 128/03, EFG 2004, 1740).

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